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   VG Oldenburg, 20.03.2018 - 7 A 23/17   

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VG Oldenburg, 20.03.2018 - 7 A 23/17 (https://dejure.org/2018,7173)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 20.03.2018 - 7 A 23/17 (https://dejure.org/2018,7173)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 20. März 2018 - 7 A 23/17 (https://dejure.org/2018,7173)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Anl 1 Nr 57.1.7.1 AllgGO ND; § 24 GlSpielWStVtr; § 3 Abs 2 VwKostG ND; § 9 VwKostG ND
    Gebühr; Gebührenrahmen; Gebührentarif Nr. 57.1.7.1; glücksspielrechtliche Erlaubnis; Kostenbezogenheit; Kostendeckungsprinzip; Wertrelation; Äquivalenzprinzip

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 218/16

    Auslagen; Berufung; Bestimmtheit; Gebühr; Gebührenbegriff;

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.03.2018 - 7 A 23/17
    Daher ist grundsätzlich nur der Teil der Gebühren, der im Gegenzug für den Wert der Amtshandlung bzw. den Vorteil der behördlichen Leistung auferlegt wird, auf die Einhaltung des Äquivalenzprinzips zu überprüfen, nicht der Teil, der sich auf das Maß des Verwaltungsaufwandes bezieht (vgl. zu dieser Unterscheidung auch OVG Niedersachsen, Urteil v. 27. September 2017 - 13 LC 218/16 -, juris Rn. 119 ff.).

    Dagegen ist das in § 3 Abs. 2 S. 1 NVwKostG normierte Kostendeckungsprinzip primär zur Überprüfung einer Gebühr bzw. eines Gebührenrahmens heranzuziehen, soweit eine Gebühr bzw. ein Gebührenteil als Entgelt für den erforderlichen Verwaltungsaufwand vorgesehen ist (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil v. 27. September 2017 - 13 LC 218/16 -, juris Rn. 119 ff.).

    Das Verbot der Kostenüberdeckung ist der Gebühr nicht immanent, ist kein Prinzip von Verfassungsrang und ohnehin nur bei entsprechender gesetzlicher Vorgabe zu beachten (OVG Niedersachsen, Urteil v. 14. Dezember 2009 - 12 LC 275/07 -, juris Rn. 24 m.w.N., vgl. auch OVG Niedersachsen, Urteil v. 27. September 2017 - 13 LC 218/16 -, juris Rn. 120).

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.03.2018 - 7 A 23/17
    Für die Beantwortung der Frage, ob eine Gebühr "dem Wesen nach" noch eine Gebühr ist, ist deshalb maßgeblich, dass eine Gebühr nicht nur dem Zweck der Kostendeckung dienen, sondern sich eine sachliche Rechtfertigung der Gebührenhöhe auch aus anderen Zwecken, etwa des Vorteilsausgleichs, der Verhaltenslenkung oder sozialen Erwägungen ergeben kann (BVerfG, Urteil v. 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a. -, juris Rn. 55 ff.).

    Danach liegt es in erster Linie in der Entscheidung des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers, welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er für eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung aufstellt und welche über die Kostendeckung hinausreichenden Zwecke er mit einer Gebührenregelung anstrebt und welchen Wert er einer Leistung beimisst (vgl. BVerfG, Urteil v. 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 -, juris; BVerfGE 108, 1; BVerwG, Urteil v. 3. Dezember 2003 - 6 C 13.03 -, juris; vgl. auch OVG Niedersachsen, Urteil v. 14. Dezember 2009 - 12 LC 275/07 -, juris Rn. 35).

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2009 - 12 LC 275/07

    Heranziehung zu Gebühren für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.03.2018 - 7 A 23/17
    Das Verbot der Kostenüberdeckung ist der Gebühr nicht immanent, ist kein Prinzip von Verfassungsrang und ohnehin nur bei entsprechender gesetzlicher Vorgabe zu beachten (OVG Niedersachsen, Urteil v. 14. Dezember 2009 - 12 LC 275/07 -, juris Rn. 24 m.w.N., vgl. auch OVG Niedersachsen, Urteil v. 27. September 2017 - 13 LC 218/16 -, juris Rn. 120).

    Danach liegt es in erster Linie in der Entscheidung des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers, welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er für eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung aufstellt und welche über die Kostendeckung hinausreichenden Zwecke er mit einer Gebührenregelung anstrebt und welchen Wert er einer Leistung beimisst (vgl. BVerfG, Urteil v. 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 -, juris; BVerfGE 108, 1; BVerwG, Urteil v. 3. Dezember 2003 - 6 C 13.03 -, juris; vgl. auch OVG Niedersachsen, Urteil v. 14. Dezember 2009 - 12 LC 275/07 -, juris Rn. 35).

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.03.2018 - 7 A 23/17
    Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt dabei, dass die mit der Gebührenregelung jeweils verfolgten Zwecke nicht außer Verhältnis zu der dem Bürger auferlegten Gebühr stehen dürfen; dabei sind jedoch alle verfolgten Gebührenzwecke in die Verhältnismäßigkeitsprüfung mit einzubeziehen (BVerfG, Beschluss v. 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 -, juris Rn. 37).

    Es gibt insbesondere keinen Grundsatz, dass die Gebühr sich nicht zu einem beachtlichen betriebswirtschaftlichen Faktor auswirken darf (BVerwG, Urteil v. 4. April 1967 - IV C 179.65 -, juris; Loeser/Barthel, Praxis der Kommunalverwaltung, Stand: Juli 2010, E 4 b, NVwKostG, Einführung, Rn. 4.5.2.6) und es folgt auch - wie dargelegt - von Verfassung wegen nicht, dass die Gebühren den Verwaltungsaufwand nicht erheblich überschreiten dürfen (BVerfG, Beschluss v. 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 -, juris Rn. 36).

  • BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 13.03

    Rückmeldegebühren nach dem Berliner Hochschulgesetz

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.03.2018 - 7 A 23/17
    Danach liegt es in erster Linie in der Entscheidung des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers, welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er für eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung aufstellt und welche über die Kostendeckung hinausreichenden Zwecke er mit einer Gebührenregelung anstrebt und welchen Wert er einer Leistung beimisst (vgl. BVerfG, Urteil v. 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 -, juris; BVerfGE 108, 1; BVerwG, Urteil v. 3. Dezember 2003 - 6 C 13.03 -, juris; vgl. auch OVG Niedersachsen, Urteil v. 14. Dezember 2009 - 12 LC 275/07 -, juris Rn. 35).
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2004 - 7 LB 112/03

    Ausstellung einer vorläufigen Gaststättenerlaubnis; Gebühr für die Ausstellung

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.03.2018 - 7 A 23/17
    Die von der Behörde bei Anwendung des § 9 NVwKostG zu treffende Entscheidung erstreckt sich auch auf die Frage, in welchem Verhältnis das Maß des Verwaltungsaufwandes für die einzelne Amtshandlung einerseits und der Wert des Gegenstandes der Amtshandlung andererseits in den Gebührenansatz im Einzelfall einfließen (OVG Niedersachsen, Urteil v. 18. März 2004 - 7 LB 112/03 -, juris Rn. 23).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 LB 152/02

    Berücksichtigung von Verwaltungsaufwand und Gegenstandswert bei der

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.03.2018 - 7 A 23/17
    Auch aus der Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil v. 24. März 2003 - 1 LB 152/02 -, juris Rn. 23) folgt nichts Anderes.
  • VGH Hessen, 13.06.2007 - 5 UE 1179/06

    Bemessung der Verwaltungsgebühr nach Bedeutung der Amtshandlung

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.03.2018 - 7 A 23/17
    Mit den vorstehenden Grundsätzen ist es unvereinbar, eine Teilgebühr für den Verwaltungsaufwand einerseits und den Gegenstandswert andererseits zu ermitteln und die beiden Teilbeträge sodann zusammenzurechnen (so in ständiger Rechtsprechung OVG Niedersachsen, a.a.O., Rn. 35 m.w.N.; vgl. auch VGH Hessen, Urteil v. 13. Juni 2007 - 5 UE 1179/06 -, juris Rn. 39; VG Osnabrück, Urteil v. 17. Mai 2017 - 1 A 276/16).
  • BVerwG, 01.04.1993 - 11 B 79.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.03.2018 - 7 A 23/17
    Damit wird ohne die Anstellung nicht zulässiger eigener Ermessenserwägungen durch das Gericht nur derjenige Betrag zu Grunde gelegt, der für die Erteilung der Erlaubnis zumindest festzusetzen war (vgl. BVerwG, Beschluss v. 1. April 1993 - 11 B 79/92 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 137.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.03.2018 - 7 A 23/17
    Zunächst widerspricht die Bestimmung einer Rahmengebühr als solches nicht dem Bestimmtheitsgrundsatz, weil sie einmal den Gebührenrahmen eindeutig festlegt und zum anderen bei der Bemessung der Gebühr die Anpassung an die Verhältnisse einer größeren Anzahl von Einzelfällen ermöglicht (BVerwG, Urteil v. 21. Oktober 1970 - IV C 137.68 -, DÖV 1971, 102; zum Ganzen auch Loeser/Barthel, Praxis der Kommunalverwaltung, Stand: Juli 2010, E 4 b, NVwKostG, § 9 Rn. 3).
  • VG Lüneburg, 08.10.1997 - 5 A 127/95
  • OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 13 LC 114/08

    Zulässigkeit der Erhebung kostendeckender Gebühren für amtstierärztliche

  • BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 4.02

    Gebühren für Rufnummernzuteilung; Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip.

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 13.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
  • BVerfG, 27.07.1987 - 1 BvR 995/86
  • BVerwG, 27.11.2014 - 4 C 31.13

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; Hagedorn-Verfahren;

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2015 - 8 LB 191/13

    Äquivalenzprinzip; allgemeiner Gleichheitssatz; IHK;

  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16

    Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 206/17

    Abstandsgebot; Bundestreue; Dienstleistungsfreiheit; Geldspielgerät;

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2020 - 11 LC 138/19

    Allgemeine Gebührenordnung; Amtshandlung; Befristung; Billigkeitsentscheidung;

    Anhaltspunkte dafür, dass der in Nr. 57.1.7.3 enthaltene Kostentarif gegen höherrangiges Recht verstoßen könnte, sind weder von der Klägerin konkret vorgetragen noch für den Senat ersichtlich (vgl. zur Rechtmäßigkeit des Gebührentarifs in Nr. 57.1.7.1 für die Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis umfassend: VG Oldenburg, Urt. v. 20.3.2018 - 7 A 23/17 -, juris, Rn. 21 ff., m.w.N.; vgl. zur Rechtmäßigkeit von Rahmengebühren: Loeser/Barthel, NVwKostG, Stand: Feb. 2016, § 9, Ziff. 3; vgl. zur Rechtslage bei der Gebührenfestsetzung im Zusammenhang mit glücksspielrechtlichen Erlaubnissen in Nordrhein-Westfalen: VG B-Stadt, Urt. v. 16.11.2018 - 9 K 16288/17 -, juris, Rn. 547 ff., m.w.N.).

    Die von der Beklagten vorgenommene Wertrelation trägt zudem zugleich dem Umstand Rechnung, dass die in den Nrn. 57.1.7.1 und 57.1.7.3 enthaltenen Rahmengebühren in zulässiger Weise ganz maßgeblich am Wert der glücksspielrechtlichen Erlaubnis anknüpfen (so in Bezug auf den Tarif in Nr. 57.1.7.1: VG Oldenburg, Urt. v. 20.3.2018 - 7 A 23/17 -, juris, Rn. 32 ff. und Rn. 44).

    Soweit in der Rechtsprechung teilweise vertreten wird, dass ein Gebührenbescheid, in dem eine Rahmengebühr ermessensfehlerhaft festgesetzt wurde, in Höhe der Mindestgebühr aufrechterhalten werden könne (vgl. VG Oldenburg, Urt. v. 20.3.2018 - 7 A 23/17 -, juris, Rn. 47; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 12.4.2017 - 9 B 384/17 -, juris, Rn. 9; wohl auch BVerwG, Beschl. v. 1.4.1993 - 11 B 79/92 -, juris, Rn. 4), folgt der Senat dem nicht.

  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1656

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg bezieht sich lediglich auf die Höhe einer Gebührenfestsetzung für die Erteilung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle (vgl. VG Oldenburg, B.v. 20.3.2018 - 7 A 23/17 - juris Rn. 1 u. Rn. 32 ff.).
  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1657

    Antrag auf Erteilung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg bezieht sich lediglich auf die Höhe einer Gebührenfestsetzung für die Erteilung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle (vgl. VG Oldenburg, B.v. 20.3.2018 - 7 A 23/17 - juris Rn. 1 u. Rn. 32 ff.).
  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1660

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg bezieht sich lediglich auf die Höhe einer Gebührenfestsetzung für die Erteilung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle (vgl. VG Oldenburg, B.v. 20.3.2018 - 7 A 23/17 - juris Rn. 1 u. Rn. 32 ff.).
  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1658

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg bezieht sich lediglich auf die Höhe einer Gebührenfestsetzung für die Erteilung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle (vgl. VG Oldenburg, B.v. 20.3.2018 - 7 A 23/17 - juris Rn. 1 u. Rn. 32 ff.).
  • VG Köln, 16.11.2018 - 9 K 16288/17
    Der sachliche Grund für die unterschiedliche Ausgestaltung der Gebührentarife liegt darin, dass mit dem Gebührentarif Nr. 17.6 AGT maßgeblich der (neue) wirtschaftliche Wert der Amtshandlung für den antragstellenden Spielhallenbetreiber berücksichtigt wird, während die Gebühr im Gebührentarif in Ziffer 12.6.1 AGT, den die Beklagte in ihre Dienstanweisung übernommen hat, für die gewerbliche Erlaubnis nur nach Zeitaufwand bemessen wird, vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 20. März 2018 - 7 A 23/17 -, juris, Rn. 38.
  • VG Minden, 21.11.2018 - 7 K 3873/13
    vgl. hierzu VG Oldenburg, Urteil vom 20. März 2018 - 7 A 23/17 -, juris, Rn. 47.
  • VG Hannover, 31.05.2018 - 11 A 4440/16

    Änderung des Kostenvorschussbescheides; Ermessen; Gebühr für Erlaubnis nach § 24

    Zur Begründung führt er aus: Die Höhe des Kostenvorschusses orientiere sich an den Vorgaben des Urteils des VG Oldenburg vom 20. März 2018 (Az.: 7 A 23/17).

    Das VG Oldenburg hat in seiner Entscheidung vom 20. März 2018 (Az.: 7 A 23/17, S. 12 f. UA) ausgeführt:.

  • VG Köln, 16.11.2018 - 9 K 16286/17
    Der sachliche Grund für die unterschiedliche Ausgestaltung der Gebührentarife liegt darin, dass mit dem Gebührentarif Nr. 17.6 AGT maßgeblich der (neue) wirtschaftliche Wert der Amtshandlung für den antragstellenden Spielhallenbetreiber berücksichtigt wird, während die Gebühr im Gebührentarif in Ziffer 12.6.1 AGT, den die Beklagte in ihre Dienstanweisung übernommen hat, für die gewerbliche Erlaubnis nur nach Zeitaufwand bemessen wird, vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 20. März 2018 - 7 A 23/17 -, juris, Rn. 38.
  • VG Bremen, 15.11.2018 - 5 K 2030/17

    Befristete Betriebserlaubnis von zwei Spielhallen - Befristung;

    Nicht überzeugend ist daher auch der Einwand, Spielhallenbetreiber würden aufgrund der Gebühr von einer Antragstellung abgehalten (vgl. etwa VG Oldenburg, Urt. v. 20.03.2018 - 7 A 23/17, juris Rn. 34).
  • VG Hamburg, 17.08.2022 - 14 E 4615/21

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Bescheide über Verwaltungsgebühren für die

  • VG Berlin, 26.06.2019 - 4 K 207.17
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